Integrationskurs mit Alphabetisierung

Wer darf teilnehmen?

  • Ausländer*innen, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis

    • zu Erwerbszwecken,
    • zum Zwecke des Familiennachzuges,
    • aus humanitären Gründen

  • oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten
  • Spätaussiedler*innen sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge

Dieser Kurs richtet sich speziell an Personen, die

  • in ihrer Muttersprache nicht alphabetisiert sind
  • in ihrer Muttersprache alphabetisiert sind, aber nicht das lateinische Alphabet kennen
  • sehr große Probleme mit dem Lesen und Schreiben haben

Wie teuer sind die Kurse?

  • Ausländer*innen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, brauchen für den Kurs keine Gebühren zu bezahlen.
  • Spätaussiedler*innen sowie deren Ehepartner und Kinder brauchen ebenfalls keine Gebühren zu bezahlen.
  • Alle Teilnehmer*innen, die nicht unter diese Kategorien fallen, zahlen einen Eigenanteil wie in der Tabelle unten.

Kann ich einen Alphabetisierungskurs finanziert bekommen?

Wenn Sie bereits einen deutschen Ausweis haben und deshalb das BAMF den Alphabetisierungskurs nicht fördert, können Sie eventuell einen Alphabetisierungskurs über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter bekommen. Gern beraten wir Sie diesbezüglich.

Wie lange dauern die Kurse?

Die Dauer der Kurse ist abhängig von den Vorkenntnissen der Teilnehmer*innen. Maximal umfasst der Kurs 900 Stunden.

Der Kurs findet montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 11:45 Uhr statt.

Um Sie in die passende Kursstufe einordnen zu können, führen wir mit allen Bewerber*innen einen individuellen Einstufungstest durch.

Wann findet der Einstufungstest statt?

Wir stehen Ihnen montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Am besten vereinbaren Sie zuvor einen Termin mit uns.

Wie kann ich mich für den Kurs anmelden?

Kommen Sie einfach bei uns vorbei. Wir haben alle notwendigen Formulare und sind Ihnen gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Wir senden die notwendigen Unterlagen direkt an die zuständigen Behörden.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Wir benötigen von Ihnen den Reisepass, bei Spätaussiedler*innen den Registrierschein und wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, so brauchen wir den entsprechenden Bescheid.

Wann beginnen die Kurse?

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Teilnahme an weiteren Kursen.