Integrationskurse
Wer darf teilnehmen?
Wie teuer sind die Kurse?
Kann ich einen weiteren Kurs durch die ARGE bekommen?
Wie lange dauern die Kurse?
Wann findet der Einstufungstest statt?
Wie kann ich mich für den Kurs anmelden?
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Wann beginnen die Kurse?
Wer darf teilnehmen?
- Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis
- zu Erwerbszwecken,
- zum Zwecke des Familiennachzuges,
- aus humanitären Gründen
- Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge
Wie teuer sind die Kurse?
- Ausländer, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, brauchen für den Kurs keine Gebühren zu bezahlen.
- Spätaussiedler sowie deren Ehepartner und Kinder brauchen ebenfalls keine Gebühren zu bezahlen.
- Alle Teilnehmer, die nicht unter diese Kategorien fallen, zahlen einen Eigenanteil von 1 € pro Stunde.
Kann ich einen weiteren Kurs durch die ARGE bekommen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen und bereits einen Integrationskurs absolviert haben, bezahlt die ARGE unter bestimmten Bedingungen einen ergänzenden Deutschkurs.
Wenn Sie bereits einen deutschen Ausweis haben und deshalb das BAMF keinen Integrationskurs fördert, können Sie eventuell einen Integrationskurs über die ARGE bekommen.
Gern beraten wir Sie diesbezüglich.
Wie lange dauern die Kurse?
Die Dauer der Kurse ist abhängig von den Vorkenntnissen der Teilnehmer/innen. Maximal umfasst der Kurs 600 Stunden. Unter bestimmten Bedingungen sind zusätzliche 600 Stunden über die ARGE möglich.
Der Kurs findet montags – freitags ab 08.00 bis 12.15 statt.
Um Sie in die passende Kursstufe einordnen zu können, führen wir mit jedem Bewerber einen individuellen Einstufungstest durch.
Wann findet der Einstufungstest statt?
Wir stehen Ihnen montags – donnerstags von 08.00 – 20.00 Uhr und freitags von 08.00 – 16.00 Uhr zur Verfügung.
Wie kann ich mich für den Kurs anmelden?
Kommen Sie einfach bei uns vorbei. Wir haben alle notwendigen Formulare und sind Ihnen gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Wir senden die notwendigen Unterlagen direkt an die zuständigen Behörden.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Wir benötigen von Ihnen den Reisepass, bei Spätaussiedlern den Registrierschein und wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen, so brauchen wir den entsprechenden Bescheid.
Wann beginnen die Kurse?
Der Orientierungskurs findet nach dem Integrationskurs statt. Zusätzlich bieten wir die Kurse über B1-Niveau hinaus an. Die Mittelstufe und Oberstufe beginnt jeweils am Anfang des Quartals, umfasst 240 Unterrichtsstunden und dauert in der Regel 3 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die ARGE die Teilnahme auch an diesen Stufen. Die geplanten Termine sind:
| Modul | Zeitraum | Stundenumfang |
|---|---|---|
| Basismodul 1 | 100 Unterrichtsstunden | |
| Basismodul 2 | 100 Unterrichtsstunden | |
| Basismodul 3 | 100 Unterrichtsstunden | |
| Aufbaumodul 1 | 100 Unterrichtsstunden | |
| Aufbaumodul 2 | 100 Unterrichtsstunden | |
| Aufbaumodul 3 | 100 Unterrichtsstunden | |
| Orientierungskurs | 45 Unterrichtsstunden | |
| Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer (A2-B1)" |
Ansprechpartner
-
Lidia Franz
Service Center
Telefon: (05251) 77999-23
l.franz@die-sprachwerkstatt.de -
Hanna Kriese
Kaufmännische Assistentin Deutsch als Fremdsprache, Qualitätsbeauftragte
Telefon: (05251) 77999-22
h.kriese@die-sprachwerkstatt.de -
Ulrich Piepenbreier
Prokurist, Schulungsleiter Deutsch als Fremdsprache
Telefon: (05251) 77999-21
u.piepenbreier@die-sprachwerkstatt.de -
Birgit Will-Bolzau M.A.
Seminarleiterin, Bereich Frauenförderung
Telefon: (05251) 77999-33
b.will-bolzau@die-sprachwerkstatt.de
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